MaRisk-Novelle 2026 - Unsere Beratungsleistungen
Mit der am 1. April 2026 veröffentlichten Konsultation zur 9. Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) setzt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einen wichtigen Impuls für die Weiterentwicklung der regulatorischen Anforderungen in Deutschland. Ziel ist es, das bestehende Regelwerk zu straffen, stärker prinzipienorientiert auszurichten und die Anwendung des Proportionalitätsprinzips weiter zu schärfen.
Mit unserer langjährigen Expertise bei der Umsetzung von MaRisk-Novellen unterstützen wir Banken sowie Leasing- und Factoringgesellschaften gezielt bei der Analyse und Umsetzung. Dabei verbinden wir regulatorisches Know-how mit einem klaren Fokus auf praktikable Lösungen.
Unser Leistungsspektrum umfasst insbesondere:
- Gap-Analysen zum Konsultationsentwurf
- Identifikation konkreter Handlungsbedarfe entlang aller relevanten MaRisk-Themenfelder
- Bewertung der Proportionalität
- Entwicklung einer belastbaren und prüfungssicheren Ableitung der institutsindividuellen Ausgestaltung
- Weiterentwicklung von Risikosteuerung und ICAAP
- Überprüfung und Optimierung bestehender Verfahren im Hinblick auf Konsistenz, Steuerungsfähigkeit und Aufsichtserwartungen
- Governance-Checks und Zielbildentwicklung
- Analyse und Weiterentwicklung der Aufbau- und Ablauforganisation im Risikomanagement
- Umsetzungsbegleitung
- Von der Konzeption bis zur prüfungssicheren Implementierung – praxisnah und effizient
Die MaRisk-Novelle 2026 steht für einen klaren Paradigmenwechsel hin zu mehr Eigenverantwortung der Institute. Für Banken sowie Leasing- und Factoringgesellschaften bedeutet dies, ihre Risikosteuerung noch stärker am eigenen Geschäftsmodell auszurichten und deren Wirksamkeit überzeugend darzustellen.
Zentrale Stoßrichtungen der Novelle
Mit der geplanten Überarbeitung der MaRisk, steigt die Verantwortung der Institute, regulatorische Anforderungen eigenständig zu interpretieren und angemessen umzusetzen.
Wesentliche Handlungsfelder für die Institute sind:
- Risikotragfähigkeit und ICAAP
- Die Anforderungen an die konsistente Herleitung und Steuerungsfähigkeit der Risikotragfähigkeit nehmen weiter zu. Modelle und Annahmen müssen stärker begründet und in die Gesamtbanksteuerung integriert werden.
- Geschäftsmodellspezifische Ausgestaltung
- Gerade Leasing- und Factoringgesellschaften müssen ihre spezifischen Risikoprofile (z. B. Konzentrationsrisiken, Refinanzierungsstrukturen) noch klarer in ihre Steuerungsansätze übersetzen.
- Governance und Kontrollfunktionen
- Die Interaktion von Risikocontrolling, Compliance und interner Revision wird stärker auf Effektivität geprüft. Überschneidungen und Lücken sind kritisch zu hinterfragen.
- Auslagerungen und Drittbezüge
- Anforderungen an Steuerung und Überwachung ausgelagerter Aktivitäten bleiben ein zentrales Prüfungsfeld – insbesondere im Zusammenspiel mit IT- und Dienstleisterstrukturen.
- Dokumentation und Nachvollziehbarkeit
- Weniger Detailvorgaben bedeuten nicht weniger Dokumentation, sondern höhere Anforderungen an Klarheit, Konsistenz und Prüfbarkeit.
Die laufende Konsultation bietet Instituten die Möglichkeit, praktische Erfahrungen einzubringen und auf Herausforderungen in der Umsetzung hinzuweisen. Gleichzeitig empfiehlt es sich, frühzeitig eine strukturierte Betroffenheitsanalyse durchzuführen und mögliche Umsetzungsbedarfe zu identifizieren.
Sprechen Sie uns gerne auf die Diskussion von Themenstellungen und mögliche Beratungsleistungen an.
